Müssen Saisonniers NoVA zahlen?
Müssen Saisoniers für ihre Autos NoVA zahlen?
Autor: Mag. Simon Rupp, Steuerberater bei Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungs GmbH & Co KG
Saisonniers, die ein ausländisches Fahrzeug nutzen aber in Österreich keinen Hauptwohnsitz begründen, müssen ihr Auto nicht ummelden und damit auch keine NoVA zahlen. Denn die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird fällig, wenn ein Kraftfahrzeug in Österreich an Kunden geliefert wird, oder zum ersten Mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird (Import, Übersiedlung).