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Notrufsystem in Aufzügen

Was müssen Sie bzgl. des Notrufsystems im Aufzug beachten?

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Da die, im Fahrkorb eingeschlossenen, Personen sich in der Regel nicht selbst befreien können, ist eine Notruftaste im Fahrkorb angebracht, um das Befreiungsunternehmen zu verständigen. Bei Aufzügen, die noch nicht nach der ASV 1996 errichtet worden sind, ist oft noch kein Fernnotrufsystem installiert. Für neu errichtete Aufzüge ist dies nicht mehr gestattet. Vorhandene Aufzüge dürfen jedoch im Rahmen des Bestandschutzes unverändert weiter betrieben werden.

Eine Alarmglocke oder ein Schild mit einer Telefonnummer im Aufzug ist eindeutig zu wenig, da nicht immer ein Handyempfang gewährleistet ist bzw. nicht alle Gäste ein Mobiltelefon bei sich tragen. Nach dem Wiener Aufzugsgesetz sind alle Aufzüge mit einer geeigneten Notrufeinrichtung zu versehen.

Notbefreiungen können durch das hoteleigene Personal durchgeführt werden, sofern sie dafür ausgebildet sind. Nach dem Wiener Aufzugsgesetz hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass im Fahrkorb eingeschlossene Personen möglichst innerhalb von 30 Minuten nach der Notrufabgabe befreit werden. Geprüfte und bestellte Aufzugswärter und Aufzugswärterinnen sowie Betreuungspersonen des Betreuungsunternehmens sind dazu berechtigt und verpflichtet, solche Notbefreiungen im Bedarfsfall durchzuführen.

 

Stand: Mai 2017

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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