
Zulagen und Zuschläge in der Hotellerie
Der Kollektivvertrag regelt, welche Zuschläge und Zulagen in der Hotellerie für Arbeiter:innen und Angestellte zu berücksichtigen sind?
Höhe der Zulagen
Ab 01. Mai 2023:
Nachtarbeitszuschlag: 26 Euro
Fremdsprachenzulage: 35 Euro
Fehlgeldentschädigung: 36 Euro
Bis zum 01. Mai 2023 gelten noch folgende Sätze:
Nachtarbeitszuschlag: 24 Euro
Fremdsprachenzulage: 32 Euro
Fehlgeldentschädigung: 33 Euro
Im Gegensatz zu vielen anderen Kollektivverträgen sehen die Kollektivverträge für Arbeiter:innen und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe nur wenige Zulagen vor. Für Arbeiter:innen ist die Fremdsprachenzulage und der Nachtarbeitszuschlag, für Angestellte die Fremdsprachenzulage, der Nachtarbeitszuschlag und die Fehlgeldentschädigung bei der Lohnverrechnung zu berücksichtigen.
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