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Fundsachen

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Liegengelassene Sonnenbrillen, Schmuck oder Kleidungsstücke - was müssen Sie tun, wenn ein Gast etwas in Ihrem Hotel vergisst?

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Fundbehörde

Wenn ein Gast einen Gegenstand im Hotel vergisst, so ist der Fund gemäß § 390 ABGB vom Finder bzw. der Finderin unverzüglich der zuständigen Fundbehörde unter Abgabe der gefundenen Sache anzuzeigen.

Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der der Gegenstand gefunden wurde. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 01. Februar 2003 nicht mehr möglich. Anschrift und Kontaktdaten zu den Fundbehörden bietet Ihnen auch oesterreich.gv.at. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung Mitgliederservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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