Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag und geringwertige Wirtschaftsgüter
Der Gewinnfreibetrag wurde per 01.01.2022 von 13 auf 15 % erhöht und die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter per 01.01.2023 von 800 auf 1.000 Euro. Ab 2023 gibt es wieder einen Investitionsfreibetrag von 10 bzw. 15 %.
Gewinnfreibetrag
Mit dem Gewinnfreibetrag wurde für Unternehmer:innen eine Art Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes der Dienstnehmer:innen beabsichtigt.
Den Gewinnfreibetrag können natürliche Personen und Gesellschafter:innen von Mitunternehmerschaften (z.B. OG oder KG), die natürliche Personen sind, bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) in Anspruch nehmen.
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