Das richtige Website-Impressum
In Österreich ist die sogenannte „Impressumspflicht“ für Websites in mehreren Gesetzen geregelt.
In Österreich ist die sogenannte „Impressumspflicht“ für Websites in mehreren Gesetzen geregelt:
· § 14 UGB für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen
· § 63 GewO für nicht ins Firmenbuch eingetragene Gewerbebetriebe
· § 5 ECG für alle „kommerziellen Websites“, d.h. auf alle unternehmerisch betriebenen Websites, völlig unabhängig davon, ob dort Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden oder ob nurdas eigene Unternehmen dargestellt wird
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