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Das richtige Website-Impressum

In Österreich ist die sogenannte „Impressumspflicht“ für Websites in mehreren Gesetzen geregelt.

In Österreich ist die sogenannte „Impressumspflicht“ für Websites in mehreren Gesetzen geregelt:

· § 14 UGB für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen

· § 63 GewO für nicht ins Firmenbuch eingetragene Gewerbebetriebe

· § 5 ECG für alle „kommerziellen Websites“, d.h. auf alle unternehmerisch betriebenen Websites, völlig unabhängig davon, ob dort Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden oder ob nurdas eigene Unternehmen dargestellt wird

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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