Zum Inhalt

Hoteleigene "Stornoversicherung"

Welche Rechtsfolgen sind beim Anbieten einer hoteleigenen „Stornoversicherung“ zu beachten?

Lesezeit: 

Manche Betriebe bieten eine hoteleigene „Stornoversicherung“ an, dabei ist es aber auch notwendig über die möglichen Rechtsfolgen Bescheid zu wissen. Bei diesen „Stornoversicherungen“ treffen in vielen Fällen die wesentlichen Kriterien für die Klassifizierung als Versicherung zu. Daraus ergeben sich folgende aufsichtsrechtliche und steuerliche Konsequenzen:

  • Gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) muss für den Abschluss von Versicherungsgeschäften eine Konzession vorhanden sein.
  • Versicherungsumsätze sind einer etwaigen Versicherungssteuer zu unterziehen. Bei Verkürzung von Abgaben (z.B. Versicherungssteuer) könnte ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden.

Wir empfehlen dringend, Stornoversicherungen ausschließlich über ein konzessioniertes Versicherungsunternehmen, wie den ÖHV-Partner „Europäische Reiseversicherung“ anzubieten. Eine Zusammenfassung zu den gesetzlichen Risiken und praktischen Erfahrungen finden Sie unten im Downloadbereich.

 

Stand: Jänner 2017

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.