Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag und geringwertige Wirtschaftsgüter
Der Gewinnfreibetrag wurde per 01.01.2022 von 13 auf 15 % erhöht, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt ab 01.01.2023 von 800 auf 1.000 Euro und ab 2023 gibt es wieder einen Investitionsfreibetrag.
Gewinnfreibetrag
Vor jedem Jahresende ist es ratsam, nochmals zu prüfen, ob sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Eine dieser Möglichkeiten ist der Gewinnfreibetrag, mit dem für Unternehmer:innen ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes der Dienstnehmer:innen erreicht wurde.
Den Gewinnfreibetrag können natürliche Personen und Gesellschafter:innen von Mitunternehmerschaften (z.B. OG oder KG), die natürliche Personen sind, bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) in Anspruch nehmen.