
Zulagen und Zuschläge in der Hotellerie
Welche Zuschläge und Zulagen sind in der Hotellerie für Arbeiter:innen und Angestellte zu berücksichtigen?
Zulagen ab 01. Mai 2022
Nachtarbeitszuschlag: 24 Euro
Fremdsprachenzulage: 32 Euro
Fehlgeldentschädigung: 33 Euro
Im Gegensatz zu vielen anderen Kollektivverträgen sehen die Kollektivverträge für Arbeiter:innen und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe nur wenige Zulagen vor. Für Arbeiter:innen ist die Fremdsprachenzulage und der Nachtarbeitszuschlag, für Angestellte die Fremdsprachenzulage, der Nachtarbeitszuschlag und die Fehlgeldentschädigung bei der Lohnverrechnung zu berücksichtigen.