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Firmenauto Sachbezug

Benützt der Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Auto für nicht beruflich veranlasste Fahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) ist dafür ein Sachbezug anzusetzen.

Vielen Dank an Deloitte für die Zusammenfassung dieses Themas.

Berechnungsgrundlage

Grundsätzlich werden die tatsächlichen Anschaffungskosten inkl. Umsatzsteuer, NoVa und Sonderausstattung (sofern diese nicht selbständige Wirtschaftsgüter darstellen, wie z.B. ein Taxameter, eine Funkeinrichtung oder ein nachträglich eingebautes Navigationssystem) für die Berechnung des Sachbezugswertes herangezogen (max. 48.000 Euro).

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

RechtsserviceE-Mail senden+43 1 5330952-14

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