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Erste Hilfe im Hotel

Erste Hilfe ist überlebenswichtig. Denn im Notfall entscheiden die ersten Sekunden über Leben und Tod.

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Im Hotel muss man mit Arbeitsunfällen und Unfällen von Gästen rechnen. Die MitarbeiterInnen müssen geschult werden, um bei Notfällen richtig reagieren zu können.

Die Mindestzahl an ausgebildeten ErsthelferInnen ist abhängig von den regelmäßig, gleichzeitig in der Arbeitsstätte Beschäftigten:

  • bis 19 Arbeitnehmer/innen 1 Person
  • 20 bis 29 Arbeitnehmer/innen 2 Personen
  • je weitere 10 Arbeitnehmer/innen 1 zusätzliche Person.

In Arbeitsstätten mit geringen Unfallgefahren (z.B. Büros):

  • bis 29 Arbeitnehmer/innen 1 Person
  • 30 bis 49 Arbeitnehmer/innen 2 Personen
  • je weitere 20 Arbeitnehmer/innen 1 zusätzliche Person

Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der betriebsüblichen Arbeitszeit eine im Hinblick auf die Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer/innen ausreichende Anzahl an ErsthelferInnen anwesend ist.

Kurse für ErsthelferInnen

Für Arbeitsstätten und Baustellen mit mindestens fünf Arbeitnehmer/innen gilt:

mindestens 16 Stunden-Kurs und Auffrischungskurs alle vier Jahre (8 Stunden) bzw. alle zwei Jahre (4 Stunden)

Ersthelfer/innen, die ab dem 01.01.2015 in Arbeitsstätten mit 1-4 Arbeitnehmer/innen neu bestellt werden, müssen zumindest eine 8-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben und in der Folge einen Auffrischungskurs alle vier Jahre (8 Stunden) bzw. alle zwei Jahre (4 Stunden) machen.

Erste Hilfe-Materialien

Auch die Erste Hilfe-Materialen müssen einer ÖNORM (ÖNORM Z 1020 „Verbandskästen für Arbeitsstätten und Baustellen; Anforderungen, Inhalt, Prüfung“) entsprechen und Erste Hilfe Kästen

  • in ausreichender Zahl,
  • in staubdichten Behältern,
  • hygienisch einwandfrei,
  • jederzeit gebrauchsfähig,
  • leicht zugänglich und gekennzeichnet,
  • Anleitung zur Ersten Hilfe Leistung,
  • Namen der Erst-HelferInnen,
  • Notrufnummer der Rettung, Angaben über Unfallmeldestelle, Krankentransport, Ärzte, Krankenhäuser u.ä.,
  • Tragen zum Transport von Verletzten falls erforderlich
  • Notruftelefon in oder in der Nähe der Arbeitsstätte

vorhanden sein. Die Art des Erste Hilfe-Kastens hängt von der Größe der Arbeitsstätte bzw. der Baustelle ab:

  • Typ 1: bis 5 ArbeitnehmerInnen
  • Typ 2: bis 20 ArbeitnehmerInnen

 

Stand: Jänner 2017

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14
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