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Dienstzeugnisse richtig ausstellen

Wie formuliert man Dienstzeugnisse richtig? Was darf man reinschreiben und was nicht? Muss man überhaupt ein Dienstzeugnis ausstellen?

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Prinzipiell hat jeder Arbeitnehmer auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis (= Endzeugnis). Laut Gesetz muss dieses die allgemeinen Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Zeugnis Angaben über die Qualität seiner Arbeitsleistung beinhaltet (ein so genanntes „qualifiziertes Dienstzeugnis“). Der Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses verjährt erst nach 30 Jahren. Die Kosten zur Erstellung des Zeugnisses trägt der Arbeitgeber.

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