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Kreditschädigende Beurteilungen - was tun?

Gäste gestalten das Hotel-Image aktiv durch Bewertungen auf diversen Plattformen, die für alle sichtbar sind, mit. Wo liegt die Grenze der Zulässigkeit?
Autor: Mag. Karina Moneta LL.M., Rechtsanwältin bei Starlinger.Mayer Rechtsanwälte

Gäste gestalten das Hotel-Image aktiv durch Hotelbewertungen auf diversen Plattformen, die für die ganze Welt sichtbar sind, mit. Prinzipiell gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es hat jedoch dort seine Grenzen, wo das Gebot der Sachlichkeit eindeutig verletzt wird.

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