Dienstverhältnisse richtig beenden
Endet ein Arbeitsvertrag treffen die Arbeitsvertragsparteien unterschiedliche Pflichten.
Endet ein Arbeitsvertrag durch Kündigung des Arbeitgebers, durch Kündigung des Arbeitnehmers, durch einvernehmliche Auflösung oder durch Ablauf einer Befristung, treffen die Arbeitsvertragsparteien unterschiedliche Pflichten. Diese gelten unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in einem Saisonbetrieb oder in einem Jahresbetrieb beschäftigt ist. Diese unterschiedlichen Pflichten umfassen nicht nur Pflichten des Arbeitgebers, wie eine ordnungsgemäße Endabrechnung oder die Ausstellung eines Dienstzeugnisses, sondern auch Pflichten des Arbeitnehmers, wie die Rückgabe von Arbeitsmitteln, die dem Betrieb gehören.