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Fallweise Beschäftigte ("Aushilfen")

Fallweise Beschäftigte ("Aushilfen")

Fallweise Beschäftigte sind Mitarbeiter:innen, die in unregelmäßiger Folge tageweise bei der selben Dienstgeberin bzw. beim selben Dienstgeber beschäftigt werden.

Fallweise Beschäftigte sind Mitarbeiter:innen, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber bzw. der selben Dienstgeberin beschäftigt werden. Solche Mitarbeiter:innen dürfen nur im Einzelfall eingesetzt werden, es muss ihnen außerdem unbenommen sein, einen vom Betrieb gewünschten Einsatz abzulehnen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, liegt pro Einsatz jeweils ein einzelnes befristetes Dienstverhältnis mit dem/der Mitarbeiter:in vor.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

RechtsserviceE-Mail senden+43 1 5330952-14

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