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Fallweise Beschäftigte bzw. "Aushilfen"

Fallweise Beschäftigte bzw. "Aushilfen"

Fallweise Beschäftigte sind Mitarbeiter:innen, die in unregelmäßiger Folge tageweise bei der selben Dienstgeberin bzw. beim selben Dienstgeber beschäftigt werden.

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Solche Mitarbeiter:innen dürfen nur im Einzelfall eingesetzt werden, es muss ihnen außerdem unbenommen sein, einen vom Betrieb gewünschten Einsatz abzulehnen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, liegt pro Einsatz jeweils ein einzelnes befristetes Dienstverhältnis mit dem/der Mitarbeiter:in vor.

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Mag. Maria Wottawa

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