Fallweise Beschäftigte ("Aushilfen")
Fallweise Beschäftigte sind Mitarbeiter, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden
Fallweise Beschäftigte sind Mitarbeiter, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden. Solche Mitarbeiter dürfen nur im Einzelfall eingesetzt werden, es muss ihnen außerdem unbenommen sein, einen vom Betrieb gewünschten Einsatz abzulehnen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, liegt pro Einsatz jeweils ein einzelnes befristetes Dienstverhältnis mit dem Mitarbeiter vor.
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