Notrufsystem in Aufzügen
Was müssen Sie bzgl. des Notrufsystems im Aufzug beachten?
Da die, im Fahrkorb eingeschlossenen, Personen sich in der Regel nicht selbst befreien können, ist eine Notruftaste im Fahrkorb angebracht, um das Befreiungsunternehmen zu verständigen. Bei Aufzügen, die noch nicht nach der ASV 1996 errichtet worden sind, ist oft noch kein Fernnotrufsystem installiert. Für neu errichtete Aufzüge ist dies nicht mehr gestattet. Vorhandene Aufzüge dürfen jedoch im Rahmen des Bestandschutzes unverändert weiter betrieben werden.
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