
4, 5 oder 6 Tage: Arbeitszeitmodelle in der Hotellerie
Abhängig von der wöchentlichen Aufteilung der Arbeitszeit ergeben sich diverse Folgen für die Normalarbeitszeit bzw. für den Anfall von Überstunden.
Der/die Arbeitgeber:in vereinbart mit seinen Vollzeitkräften im Arbeitsvertrag ein Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Gleichzeitig wird festgelegt, auf wie viele Tage in der Woche die 40 Stunden aufgeteilt werden, wie viele Tage in der Woche die Mitarbeiter:innen also arbeiten müssen. Abhängig davon ergeben sich nämlich unterschiedliche Folgen für die Normalarbeitszeit bzw. für den Anfall von Überstunden und damit schlussendlich für die Bezahlung der Arbeitszeit.
4-Tage-Woche
Eine 4-Tage-Woche liegt vor, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit von 40 Stunden regelmäßig auf vier Tage verteilt wird.
An welchen 4 Tagen in der Woche gearbeitet wird, ist frei vereinbar. Die 4 Tage müssen nicht zusammenhängen. Es muss aber jedenfalls eine Wochenruhe von 36 Stunden gewährleistet sein.
Der Vorteil der 4-Tage-Woche für die Arbeitgeber:innen besteht darin, dass die tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden betragen kann, ohne dass Überstunden anfallen. Der Vorteil der 4-Tage-Woche für Arbeitnehmer:innen besteht darin, dass er/sie in jeder Woche 3 freie Tage hat.
In einem 2-Wochen-Rhythmus können die 4 Arbeitstage und die 3 freien Tage auch geclustert werden:
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