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Was tun wenn Gäste erkranken?

Als Hotelier haben Sie im Rahmen Ihrer Schutz- und Sorgfaltspflichten Ihre Gäste nach Möglichkeit vor ansteckenden Krankheiten zu bewahren.

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Ansteckende Krankheiten bei Gästen

Grundsätzlich hat ein Hotelier gegenüber dem Gast sogenannte Schutz- und Sorgfaltspflichten, das heißt, er hat zu gewährleisten, dass der Gast während des Hotelaufenthaltes weder an seiner Person noch an den mitgereisten Personen noch an seinem Eigentum (Gepäck, PKW etc.) Schaden erleidet.

In Bezug auf Krankheiten empfiehlt sich daher im Verdachtsfall folgende Vorgangsweise:

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Rechtsservice E-Mail senden +43 1 5330952-14

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