Anmeldung von Mitarbeitern
Jeder Arbeitnehmer, der dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegt, ist durch den Arbeitgeber mittels des elektronischen Meldesystems ELDA vor Arbeitsantritt bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anzumelden. Dies gilt gleichermaßen für vollversicherte Mitarbeiter wie geringfügig Beschäftigte, fallweise Beschäftigte und Lehrlinge.
Die Mindestangaben-Anmeldung wurde mit Ende 2018 abgeschafft und kann seit 01.01.2019 nicht mehr verwendet werden. Das Erstellen bzw. die Stornierung dieser Meldung ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Dienstnehmer können nur mehr in Ausnahmefällen via Vor-Ort-Anmeldung per Fax +43 (0)5 780761 oder Telefon +43 (0) 5 780760 angemeldet werden.
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