Allgemein
Der Begriff "Storno" umfasst die Möglichkeiten eines Vertragsrücktritts vor Vertragsabwicklung. Zur Beurteilung der Stornomöglichkeiten ist der konkret zugrundeliegende Vertragsinhalt wesentlich. Hotelbuchungen können mittels "klassischem" Beherbergungsvertrag (Mischvertrag iSd ABGB) oder mittels Pauschalreisevertrag (iSd PRG) erfolgen. Dem Vertrag können diverse AGBs hinzutreten. Die nachfolgenden Ausführungen ersetzen nicht die stets gebotene individuelle Fallprüfung, liefern aber mitunter erste Anhaltspunkte bzw. Argumentationsansätze. Wesentliche höchstgerichtliche Klärungen (insbesondere zum Thema der "Dauerpandemie" oder der "Zumutbarkeit einer Impfung") sind jedoch noch ausständig.
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