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ÖHT-Schutzschirm für Veranstaltungen
Corona

ÖHT-Schutzschirm für Veranstaltungen

Das Instrument des Schutzschirms für Veranstaltungen wurde verlängert. Anträge konnten bis 01. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 bei der ÖHT eingebracht werden.

03. Juni 2022

Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen ist die Planung von Veranstaltungen mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden.

Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) bietet daher den Schutzschirm für Veranstaltungen I und II an: Mit dieser Förderung werden finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder -absagen ausgeglichen. So sollen Anreize zur Organisation von Veranstaltungen gesetzt und die negativen Auswirkungen von Corona auf die Veranstaltungswirtschaft abgefedert werden.

Allgemein

  • Als Veranstaltungen gelten z.B. Kongresse, Messen, Gelegenheitsmärkte, kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Business-to-Business sowie Business-to-Consumer-Veranstaltungen.
  • Gefördert werden grundsätzlich Veranstalter:innen, die das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung tragen, unabhängig von Rechtsform, Sitz und Größe.
  • Voraussetzungen für Veranstalter:innen: kein Insolvenzverfahren anhängig; Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten; Einnahmen und Ausgaben der Veranstaltung werden über einen eigenen Buchungskreis und/oder ein Septokonto geführt
  • Förderbar sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler:innen, Bar, Service, Florist:innen, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse) sowie eigene Personalkosten für die Planung und Durchführung der Veranstaltung.
  • Es können nur Kosten berücksichtigt werden, die nach der Antragstellung angefallen sind; davon ausgenommen sind Anzahlungen für die langfristige Vorausbuchung von Veranstaltungsstätten.

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