Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe
Anspruchsberechtigt sind Beherbergungsbetriebe,
- deren Betriebsstandort in Tirol liegt und mit dem Hauptwohnsitz des Betriebsinhabers ident ist,
- deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre 20.000 Euro überstiegen hat und
- durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachte Nächtigungsrückgänge von mindestens 40 % im Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres zu verzeichnen haben.
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