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Neu: Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe
Corona

Neu: Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe

Vom Land Tirol gibt es eine neue Unterstützungsmaßnahme für Beherbergungsbetriebe mit einem Jahresumsatz von über 20.000 Euro, die aufgrund von Betriebsbeschränkungen durch Covid-19 Maßnahmen direkt oder indirekt signifikante Nächtigungsrückgänge verzeichnet und weder Anspruch auf eine Unterstützung aus den Härtefallfonds des Bundes noch auf den Fixkostenzuschuss haben. Alle Infos & weitere Hilfen des Landes haben wir hier für Sie zusammengefasst.

17. Dezember 2020

Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe


Anspruchsberechtigt sind Beherbergungsbetriebe,

  • deren Betriebsstandort in Tirol liegt und mit dem Hauptwohnsitz des Betriebsinhabers ident ist,
  • deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre  20.000 Euro überstiegen hat und
  • durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachte Nächtigungsrückgänge von mindestens 40 % im Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres zu verzeichnen haben.
Margot Leitner

Margot Leitner

RegionalmanagementE-Mail senden+43 1 5330952-41

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