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FAQs zu finanziellen Hilfen
Corona

FAQs zu finanziellen Hilfen

Die häufigsten Fragen zu finanziellen Corona-Hilfen: Wir haben die Antworten und eine Übersicht über die für die Hotellerie relevantesten Corona-Maßnahmen!

16. Dezember 2020


Was ist alles in die beihilfenrechtliche Obergrenze von 800.000 Euro einzurechnen?

Achtung:  Für Umsatzersatz November und Dezember sowie für den FKZ 800, Kredite mit 100 % Haftung und Corona-HiIfen durch Länder, Verbände oder Gemeinden steht insgesamt nur ein beihilfenrechtlicher Rahmen von 800.000 Euro zur Verfügung. Bei Krediten mit 100 % Haftung empfehlen wir, in Abstimmung mit der Bank und dem Garantiegeber nach Möglichkeit umzuschichten!

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung MitgliederserviceE-Mail senden+43 1 5330952-14

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