Was ist alles in die beihilfenrechtliche Obergrenze von 800.000 Euro einzurechnen?
Achtung: Für Umsatzersatz November und Dezember sowie für den FKZ 800, Kredite mit 100 % Haftung und Corona-HiIfen durch Länder, Verbände oder Gemeinden steht insgesamt nur ein beihilfenrechtlicher Rahmen von 800.000 Euro zur Verfügung. Bei Krediten mit 100 % Haftung empfehlen wir, in Abstimmung mit der Bank und dem Garantiegeber nach Möglichkeit umzuschichten!
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