Österreichische Gesundheitskasse
2-Phasen-Modell - (kein Antrag mehr möglich)
Dienstgeber:innen konnten bis 15.07.2021 mit der ÖGK im Rahmen des "2-Phasen-Modells“ Ratenzahlungen für Covid-bedingte Beitragsrückstände vereinbaren.
Der Verzugszinssatz wurde ab 01.07.2021 bis 30.09.2022 (Phase 1) temporär um 2 % verringert (derzeit von 3,38 auf 1,38 %). Raten wurden in einer ersten Phase des "2-Phasen-Modells" bis längstens 30.09.2022 gewährt, wenn Corona-bedingte Liquiditätsprobleme gegenüber der ÖGK glaubhaft gemacht wurden.
Die in der Kurzarbeitsbeihilfe enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge waren bis zum 15. des auf die Zahlung zweitfolgenden Kalendermonates abzuführen.
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!