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Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und Sozialversicherung (SVS)
Corona

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und Sozialversicherung (SVS)

Etliche Betriebe nutzen das "2-Phasen-Modell“ der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für die Begleichung von Corona-bedingten Beitragsrückständen aus den Monaten Februar 2020 bis Mai 2021. Am 30.09.2022 endet die erste Phase des Modells.

08. September 2022

Österreichische Gesundheitskasse

2-Phasen-Modell - (kein Antrag mehr möglich)

Dienstgeber:innen konnten bis 15.07.2021 mit der ÖGK im Rahmen des "2-Phasen-Modells“ Ratenzahlungen für Covid-bedingte Beitragsrückstände vereinbaren.

Der Verzugszinssatz wurde ab 01.07.2021 bis 30.09.2022 (Phase 1) temporär um 2 % verringert (derzeit von 3,38 auf 1,38 %). Raten wurden in einer ersten Phase des "2-Phasen-Modells" bis längstens 30.09.2022 gewährt, wenn Corona-bedingte Liquiditätsprobleme gegenüber der ÖGK glaubhaft gemacht wurden.

Die in der Kurzarbeitsbeihilfe enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge waren bis zum 15. des auf die Zahlung zweitfolgenden Kalendermonates abzuführen.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

Leitung MitgliederserviceE-Mail senden+43 1 5330952-14

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