Welche Umsätze werden in Gastronomie & Hotellerie begünstigt?
Seit 01.07.2020 bis 31.12.2021 gilt für die Beherbergung sowie die Abgabe aller Speisen und Getränke (alkoholisch und nichtalkoholisch) der Steuersatz von 5 %. Auch bei der Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks im Rahmen der Beherbergung ist dieser verminderte Steuersatz anzuwenden. In Wien ändert sich damit die Schlüsselzahl zur Berechnung der Ortstaxe auf 2,6407.
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