Bitte beachten Sie!
Dieses Thema wird derzeit sehr kontroversiell diskutiert. Es kann zu Änderungen in einzelnen Bereichen kommen!
Zur Frage von Miet-, bzw. Pachtzinsminderungen sieht § 1104 ABGB vor, dass kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten ist, wenn der Bestandgegenstand wegen "außerordentlicher Zufälle", wie beispielsweise auch Seuchen, gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann.
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!