Ein aktueller Überblick
Der Lockdown für Hotellerie und Gastronomie dauert aller Voraussicht nach bis Ende Februar. Veranstaltungen bleiben untersagt. Bestehende Ausnahmen – z.B. für unaufschiebbare berufliche Reisen – bleiben bestehen. Die diesbezügliche Entscheidung soll Mitte Februar evaluiert werden.
Für Handel, körpernahe Dienstleistungen und Museen wird der Lockdown bis 08.02.2021 verlängert.
Mindestabstände sind ab 25.01.2021 auf 2 Meter zu erhöhen.
Ab 25.01. dürfen Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt den Arbeitsort nur betreten, wenn spätestens alle sieben Tage ein Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2, durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist. Darüber ist gegenüber dem Arbeitgeber ein Nachweis vorzuweisen und für die Dauer von sieben Tagen bereitzuhalten. Kann dieser Nachweis nicht vorgewiesen werden, ist bei Kundenkontakt eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.
Auch Hotel- und Gastronomiegäste müssen ab 25.01. eine FFP2-Maske tragen (Ausnahme: bei Tisch).
Wo möglich, soll auf Homeoffice gesetzt werden. Das Distance Learning in den Schulen wird bis nach den Semesterferien verlängert. Skigebiete, Eislaufplätze und Langlaufloipen bleiben geöffnet.
Bis zum Ende des Lockdowns soll es für direkt und indirekt betroffene Unternehmen einen "Ausfallsbonus" geben, der behilhilfenrechtliche Rahmen wird von 800.000 Euro auf 1 Mio. aufgestockt und der Härtefallfonds bis Ende Juni 2021 verlängert.
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