Hotels, die ihre Saison beendet haben
Darunter fallen vorzugsweise Hotels, die in der Wintersaison geöffnet haben.
Fall 1: Saisonmitarbeiter mit unbefristeten Dienstverträgen:
Für solche Mitarbeiter sehen wir derzeit keine Möglichkeit einer Kurzarbeit, da die Betriebe die Dienstverträge mit diesen Mitarbeitern zum Ende der Saison kündigen müssen.
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