Was wird gefördert?
Mit der Gastgärtenförderung werden Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen im Zuge einer Neu- oder Umgestaltung von Gast- und Schanigärten im Außenbereich von Gastronomiebetrieben wie z.B. Fassadengestaltungen, Beschattung, Podesterrichtungen, Sitzmöbel, Tische, Schaffung barrierefreier Zugänge und Bepflanzungen ab 5.000 bis 100.000 Euro gefördert, die bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen und bezahlt werden.
Achtung: Förderbar sind Kosten nur dann, wenn sie nach Einreichung des Förderungsansuchens anfallen, d.h. Lieferung und (An-)Zahlungen dürfen erst nach Einreichung des Förderungsansuchens erfolgen. Auftragsvergabe bzw. Bestellung sind schon davor zulässig.
Die Gastgärtenförderung ist ein 20%-iger Zuschuss und beträgt mindestens 1.000 und höchstens 20.000 Euro.
Beispiel: Für die Anschaffung einer Ausstattung für den Gastgarten in der Höhe von 15.000 Euro erhält ein kleines Unternehmen einen Zuschuss von 3.000 Euro.
Insgesamt werden dafür 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Ergänzend kann eine geförderte Finanzierung in Anspruch genommen werden.
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