Anfang Juli erweiterte das Tourismusministerium (BMLRT) die Initiative Sichere Gastfreundschaft um das „Testangebot Tourismus". Damit haben förderungsberechtigte Mitarbeiter, Inhaber und Dienstleister mit Gästekontakt, die in gewerblichen Beherbergungsbetrieben tätig sind, die Möglichkeit, sich freiwillig und regelmäßig auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen. Seit 01. September gilt das Angebot auch für Campingplätze, Jugendherbergen und öffentlich zugängliche gewerbliche Gastronomiebetriebe; ab November (Antrag ab 02.11. möglich) können sich auch Beschäftigte von Schneesportschulen, alpine Führungskräfte (Berg- und Schiführer), Reisebetreuer und Fremdenführer sowie Privatzimmervermieterund deren Haushaltsangehörige (wenn Mitwirkung an der Privatzimmervermietung mit Kundenkontakt) einmal pro Woche kostenfrei testen lassen. Gefördert wird die freiwillige Inanspruchnahme einer labortechnischen Untersuchung pro Kalenderwoche zur Feststellung einer allfälligen Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 bis vorerst 30. April 2021 (Ende der Wintersaison).
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