Achtung
Die beihilfenrechtliche Obergrenze für die Summe aus Fixkostenzuschuss 800.000, Umsatzersatz November und Dezember, ausgewählte regionale/kommunale Hilfen und Kredite mit einer 100 % Haftung wurde von 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Übrigens: Laut Expertise von Prodinger & Partner handelt es sich beim jährlichen ÖHV-Mitgliedsbeitrag um Fixkosten. Das wurde nun auch von der COFAG bestätigt.
Fixkostenzuschuss 800.000
Sie können ab 20. November 2020, bis spätestens 31. Dezember 2021 online einen Antrag für einen FKZ 800.000 einbringen. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30 % haben unter der Voraussetzung, dass der Beihilfebetrag mindestens 500 Euro beträgt.
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