Corona
Alle Infos zur Corona-Kurzarbeit
Die Sozialpartner haben sich mit der Bundesregierung auf eine Fortführung der Kurzarbeit von 01. April bis 30. Juni 2021 geeinigt - die Spielregeln bleiben im Wesentlichen wie bei der KUA III. Aktuell gilt, dass die Arbeitsleistung von mind. 30 bzw. 10 % für die Dauer des Lockdowns auf 0 % reduziert werden kann. Für bereits beantragte Kurzarbeit braucht es dafür keinen neuerlichen Antrag - außer man möchte beantragte Arbeitsstunden außerhalb des Lockdowns weiter als ursprünglich beantragt absenken. Dann braucht es einenen Änderungsantrag.