Verlängerung bis Ende 2022
Das aktuell geltende Kurzarbeits-Modell mit 15 % Selbstbehalt wird lt. BM Kocher bis Ende 2022 verlängert. Ob tatsächlich Bedarf besteht, soll vom jeweiligen Landesdirektorium genau geprüft werden. Betrieb müssen zudem eine dreiwöchige Beratungsphase durchlaufen.
Es ist zu erwarten, dass die maximale Dauer der Inanspruchnahme der regulären Kurzarbeit, die bereits auf insgesamt 26 Monate ausgeweitet wurde, nochmals verlängert wird.
Die Sozialpartnervereinbarung ist noch ausständig.
Langzeit-Kurzarbeits-Bonus von 500 Euro
- Arbeitnehmer:innen, die sich von 01. März 2020 bis 30. November 2021 für mindestens 10 Monate und im Dezember 2021 in Kurzarbeit befanden, können ab 11. April 2022 eine einmalige Zahlung von 500 Euro netto bei der Buchhaltungsagentur des Bundes beantragen.
- Ziel der Maßnahme ist es, Beschäftigte, die bereits besonders lang in Kurzarbeit sind, finanziell zu unterstützen.
- Die Regelung gilt für Personen in Kurzarbeit, deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 % der Höchstbemessungsgrundlage ist.
- Die Bonuszahlung muss von den Mitarbeiter:innen mittels Handy-Signatur, ID Austria oder Bürgerkarte vor Jahresende beantragt werden. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, es ist keine stellvertretende Antragstellung möglich.
- Laut Arbeitsministerium ist für Mitarbeiter:innen ohne Handy-Signatur, die in Österreich sozialversichert sind und wo der Betrieb vom AMS KUA-Beihilfe bezogen hat, eine Lösung in Vorbereitung.
- Zur Unterstützung bei der Antragstellung und weitere Auskünfte wurde eine Callcenter-Hotline eingerichtet: +43 1 71123 884468
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