Das Tourismusministerium hat einen "Leitfaden für Tourismusbetriebe hinsichtlich des Umgangs mit COVID-19 (Verdachts-)Fällen" herausgegeben. Die Regelung aller zu treffenden Maßnahmen inkl. Kontaktpersonenrückverfolgung obliegt der regionalen Gesundheitsbehörde. Die weitere Vorgangsweise wird mit dem Unternehmen besprochen, den Anordnungen der Behörde ist Folge zu leisten.
Vorgehen bei Verdachtsfall
Das Tourismusministerium empfiehlt folgende Vorgangsweise:
1. Gast bleibt in seinem Zimmer bzw. MitarbeiterIn begibt sich nach Hause oder bleibt abgesondert in der Mitarbeiterunterkunft.
2. Gesundheitsberatung unter 1450 kontaktieren
3. Kontaktpersonen-Nachverfolgung starten
Dieser Content ist exklusiv für ÖHV Mitglieder
Melden Sie sich an, um diesen Artikel weiterzulesen!
Sind Sie noch nicht Teil des ÖHV-Netzwerkes?
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile der ÖHV-Mitgliedschaft und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen!