Die SVS bietet allen Versicherten im Bedarfsfall folgende Möglichkeiten:
- Stundung der Beiträge
- Ratenzahlung der Beiträge
- Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
- Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail eingebracht werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann unter www.svs.at/formulare per Online-Formular beantragt werden.
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