Empfehlungen des Gesundheitsministeriums für eine kontrollierte Wiedereröffnung von Bädern
Mit 29. Mai 2020 dürfen folgende Einrichtungen wieder öffnen:
• Künstliche Freibäder
• Bäder an Oberflächengewässern
• Kleinbadeteiche
• Badegewässer
• Hallenbäder
• Warmsprudelbäder (Whirl Pools)
• Warmsprudelwannen (Whirlwannen)
• Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder
Generell werden Zugangsbeschränkungen bzw. eine reduzierte Anzahl an Badegästen empfohlen.
Alle Empfehlungen lesen Sie im Dokument des Gesundheitsministeriums:
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