Empfehlungen des Gesundheitsministeriums für den Betrieb von Einrichtungen nach Bäderhygienegesetz
Allgemein
- Seit 01. Juli gibt es keine Besucherbeschränkungen, keine Maskenpficht für Gäste oder Abstands- bzw. Sperrstundenregeln mehr.
- 3-G Nachweise: Badegäste dürfen nur eingelassen werden, wenn diese einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen. Der Badegast hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Der 3-Stufenplan ist zu beachten.
- Es ist ein Covid-19-Beauftragter zu definieren und ein Covid-19-Präventionskonzept zu erstellen.
- Für das Verabreichen von Speisen und Getränken gelten die Regeln der Gastronomie.
- Gäste sind bis 22. Juli (in Wien voraussichtlich darüber hinaus) zu registrieren (Vor- und Familienname, Telefonnummer und wenn vorhanden Mail-Adresse, Datum und Uhrzeit).
- In der gesamten Badeanlage ist auf die Einhaltung von Abständen durch die Badegäste und deren Eigenverantwortung sich selbst und anderen gegenüber hinzuweisen und auf die Einhaltung der gesetzten Maßnahmen und der angepassten Badeordnung zu achten. Die Lenkung von Besucherströmen wird empfohlen (z.B. Einbahn, Leitsysteme, Bodenmarkierungen). Eine lückenlose Überwachung wird hingegen nicht möglich sein und kann daher vom Betreiber auch nicht erwartet werden.
- Der Kartenvorverkauf ist möglichst über Internet oder sonstige Vorverkaufsstellen abzuwickeln, sodass nur möglichst wenige Karten vor Ort gekauft werden müssen.
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