Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit einschlägiger Gewerbeberechtigung. Die möglichen firmenrechtlichen Varianten sind:
- KMU, als Errichter und Betreiber, das selbst über die gewerberechtlichen Voraussetzungen verfügt (Normalvariante).
- Errichter und Betreiberkonstruktionen (Pachtvariante), wenn Hotel- und Personalunterkünfte in der gleichen Bilanz aktiviert sind und als Einheit an einen gewerbeführenden Betreiber verpachtet werden.
- Schaffung von gemeinsamen Personaleinrichtungen durch eine eigens geschaffene Errichtungsgesellschaft, wobei die einzelnen Gesellschafter über eine einschlägige Gewerbeberechtigung verfügen und die Errichtungsgesellschaft (= Förderwerber) die geförderten Einrichtungen ausschließlicn an diese Gesellschafter vermietet. Die Kosten für Personaleinrichtungen für branchenfremde Firmen werden aus den förderbaren Kosten herausgerechnet.
- Schaffung von gemeinsamen Personaleinrichtungen durch eine ARGE von Unternehmen mit einschlägiger Gewerbeberechtigung, wobei die Personaleinrichtungen nach Fertigstellung parifiziert und von den einzelnen ARGE-Mitgliedern erworben werden, die auch jeder einzeln als Förderwerber auftreten. Die Weiterverrechnung von Kosten für Personaleinrichtungen für branchenfremde Firmen wird nicht gefördert (keine Antragstellung möglich).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionskosten für Projekte zwischen 100.000 und 3.000.000 Euro. Die Projekte können u.a. die Planung und Errichtung von Mitarbeiterzimmern, Mitarbeiterwohnungen oder Mitarbeiterhäusern, Aufenthalts- und Erholungsräumen, Sozialräume, Schulungsräume betreffen. Außerdem auch sämtliche Investitionen, die der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen. Förderungsvorraussetzungen sind:
- Projekte dieser Förderkooperation müssen, sofern sie nicht ausschließlich dem Förderziel entsprechen, klar abgrenzbar sein.
- Gefördert werden nur Projekte, die erst nach positiver Erledigung des Haftungsantrages begonnen werden (Datum der Bestellung oder Auftragsvergabe ist ausschlaggebend).
- Aktivierung der Investition
Wie wird gefördert?
ÖHT:
- Geförderter Kredit in Höhe von 90% der förderbaren Kosten (Laufzeit 10 Jahre, dv. 1 Jahr tilgungsfrei)
- Absicherung dieses Kredites mit einer Bundeshaftung über 80% der Kreditsumme
Land Oberösterreich
- Übernahme der Fixzinsen für die gesamte Laufzeit (die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,5% zahlt der Fördernehmer)
- Übernahme der Haftungsprovision für Bundeshaftungen bis 0,8% (die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% zahlt der Fördernehmer)
- Einmalzuschuss von 10 % der förderbaren Projektkosten für kleine Unternehmen (bei mittleren Unternehmen: Aufstockung der Förderbarwerte auf 10% Förderobergrenze)