Zum Inhalt
AMS-Förderungen im Überblick
Arbeit & Fachkräfte

AMS-Förderungen im Überblick

Das AMS Oberösterreich unterstützt die Einstellung von Mitarbeiter:innen über verschiedene Programme und Förderungen: Von Lehrlingen über weniger Qualifizierte bis ältere Menschen und Langzeitarbeitslose. Auch eine Arbeitserprobung kann vereinbart werden.

02. Juni 2021

Lesezeit: 

Für die Zusammenstellung bedanken wir uns beim AMS Oberösterreich.

Arbeitserprobung

Damit ein Unternehmer eine vom AMS vermittelte Person vor Fixanstellung besser kennenlernen kann; die Person darf während der Arbeitserprobung auch im Betrieb mitarbeiten.

Zielgruppen

  • Beim AMS vorgemerkte arbeitslose Personen, deren fachliche oder persönliche Eignung festgestellt werden soll und bei denen ein konkretes Arbeitsverhältnis in Aussicht steht.

Förderhöhe und -dauer

  • Standarddauer bis 3 Tage
  • in Sonderfällen nach Absprache mit AMS auch länger
  • Die Person bleibt im AMS vorgemerkt und für die Dauer der Arbeitserprobung über das AMS unfallversichert.

Zuständigkeit

  • Zuständige regionale AMS-Geschäftsstelle (Wohnsitz der Person)
  • vor Beginn der Arbeitserprobung zu vereinbaren

Anmerkung: Die Arbeitserprobung gibt es theoretisch österreichweit, wird allerdings nicht in allen Bundesländern so offensiv wie in OÖ eingesetzt.


AMS-Förderinstrumente und Beratungsleistungen

Die angeführten Förderungen/Beratungsleistungen sind grundsätzlich österreichweit gültig, jedoch mit regionalen Unterschieden, was Höhe und Dauer der Förderung betrifft. Die nachstehend gemachten Angaben gelten grundsätzlich für Oberösterreich.

Lehrstellenförderung

Zielsetzung

  • Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt
  • Entgegenwirken von Benachteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt
  • Verringerung des Lehrstellendefizits

Zielgruppen

  • Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
  • Besonders benachteiligte Lehrstellensuchende
  • TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder einer Teilqualifikation
  • Über 18-jährige mit Qualifikationsmängeln und mind. einem oben genannten Merkmal

Förderhöhe und -dauer

  • Förderhöhe: mind. 400 Euro monatlich je nach Zielgruppe
  • Förderdauer: 24 bzw. 36 Monate bei Teilnehmern an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder einer Teilqualifikation

Zuständigkeit

  • zuständige regionale AMS-Geschäftsstelle (Wohnsitz der Person)
  • vor Beginn des Lehrverhältnisses zu vereinbaren

> weitere Informationen


Lehrstellenförderung 18+

Zielsetzung

  • Erwachsene (Ü18), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann

Zielgruppen

  • Personen über 18 Jahre, die ein Lehrlingseinkommen mind. in Höhe des KV-Mindestlohns für Hilfskräfte im Beruf erhalten
  • AHS-Maturanten über 18 Jahre, die ein Lehrlingseinkommen mind. in Höhe des KV-Mindestlohns für Hilfskräfte im Beruf erhalten

Förderhöhe und -dauer

  • Förderhöhe: 900 Euro (1. Lehrjahr) / 900 Euro (2. Lehrjahr) / 500 Euro (3. Lehrjahr) je Förderzeitraum
  • AHS-Maturaranten: 500 Euro (1. Lehrjahr) / 400 Euro (2. Lehrjahr) / 300 Euro (3. Lehrjahr) je Förderzeitraum. Bitte beachten Sie: Für diese Zielgruppe dauert - aufgrund einer Anrechnung der Lehrzeit - ein Lehrjahr 8 Monate.
  • Förderdauer: Für jedes Lehr-/Ausbildungsjahr ist ein eigenes Förderbegehren rechtzeitig vor Beginn des neuen Lehrjahres zu stellen.

Zuständigkeit

  • zuständige regionale AMS-Geschäftsstelle (Wohnsitz der Person)
  • vor Beginn des Lehrverhältnisses zu vereinbaren

> weitere Informationen


Alles Wissenswerte rund um die Lehrlingsförderung können Sie auf unserer Website nachlesen.

Zielsetzung

  • Erhöhung der betrieblichen Weiterbildungsbeteiligung
  • Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherung
  • Verbesserung der Berufslaufbahn und Einkommenssituation

Zielgruppen

Förderbarer Personenkreis:

  • Männer und Frauen mit höchstens Pflichtschulabschluss
  • Frauen mit höchstens Lehrabschlussprüfung oder Berufsbildender mittlerer Schule (BMS)
  • Männer und Frauen ab 45 Jahren

Förderhöhe und -dauer

  • 50 % der Kurskosten
  • 50 % der anerkennbaren Personalkosten ab der 25. Schulungsstunde, bei Personen mit höchstens Pflichtschule ab der 1. Kursstunde
  • max. 10.000 Euro pro Person und Begehren

Zuständigkeit 

  • In dem Bundesland, in dem sich die personaldisponierende Stelle des Betriebes, befindet, erfolgt die Abwicklung durch die jeweilige AMS-Landesgeschäftsstelle.

  • Befindet sich die personaldisponierende Stelle des Betriebes in OÖ, erfolgt die Abwicklung durch die AMS-Landesgeschäftsstelle OÖ.

Zielsetzung

  • Gründung eines betrieblichen Netzwerks (aus mind. 3 Betrieben) mit gemeinsamen Interessen bzgl. Qualifizierung ihrer Mitarbeiter
  • Mind. 50 % der beteiligten Betriebe sind KMU

Zielgruppen

  • Betriebe, die betriebliche Weiterbildung erhöhen, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter steigern und die Berufslaufbahn und Einkommenssituation ihrer Mitarbeiter verbessern wollen

Förderhöhe und -dauer

  • Unterstützung durch das vom AMS ausgewählte Beratungsunternehmen (max. 10 Leistungstage)

Zuständigkeit 

  • Für die Abwicklung der Impuls-Qualifizierungsverbünde ist die jeweilige AMS-Landesgeschäftsstelle zuständig.

  • Für die Abwicklung der Impuls-Qualifizierungsverbünde in OÖ ist die Landesgeschäftsstelle des AMS Oberösterreich zuständig.

Zielsetzung

  • Unterstützung von Unternehmen bei Fragestellungen zu Themen wie Personal(-entwicklung), Arbeitsmarkt u.ä. 

Zielgruppen

  • Unternehmen, die Personalentwicklungsfragen bearbeiten wollen

Förderhöhe und -dauer

  • Kosten werden zu 100 % vom AMS übernommen
  • Max. 12 Beratungstage

Zuständigkeit

  • Zuständig ist die regionale Geschäftsstelle des AMS (nach Sitz des Betriebs)

> weitere Informationen

 

Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA)

Zielsetzung

  • Praxisnahe Qualifizierung von arbeitslosen Personen (mit Ausbildungsdefiziten)
  • Besetzung offener Stellen, für die keine passenden Bewerber beim AMS vorgemerkt sind

Zielgruppen

  • Personen über 18 Jahre mit Hauptwohnsitz in OÖ,
  • mit Qualifizierungsmängeln bzw. keiner verwertbaren Ausbildung,
  • die in einem Praktikumsbetrieb ihre Ausbildung absolvieren, um anschließend in ein Dienstverhältnis übernommen zu werden.

Förderhöhe und -dauer

  • Max. 24 Monate (bei Lehrabschlussprüfung max. ½ Lehrzeit regulär)
  • AMS zahlt Existenzsicherung, Land OÖ in der Regel 50 % der Aus- und Weiterbildungskosten bis max. 2.000 Euro
  • Beitrag der Unternehmen: monatliche Zahlung an Kooperationspartner (ca. 300 bis 500 Euro)

Zuständigkeit

  • Zuständige regionale AMS-Geschäftsstelle (Wohnsitz der Person)
  • Vor Beginn von AQUA ist ein Bildungsplan durch die Kooperationspartner zu erstellen und von der AMS-Regionalgeschäftsstelle zu genehmigen.

> weitere Informationen

Ihre Ansprechpartnerin

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mag.(FH) Kristin Oberweger

Mitgliederservice Arbeitsmarktinitiativen E-Mail senden +43 1 5330952-32

ÖHV News abonnieren

Zur Hauptnavigation
Print Share

Diesen Artikel teilen

Das geistige Eigentum an allen Texten, Bildern und Videos auf dieser Website liegt bei der Österreichischen Hoteliervereinigung oder wurde mit Genehmigung des jeweiligen Inhabers der entsprechenden Rechte verwendet. Es ist gestattet, diese Website zu betrachten, Extrakte auszudrucken, auf die Festplatte Ihres Computers zu speichern und an andere Personen weiterzuleiten. Es ist jedoch nicht gestattet, die Inhalte kommerziell zu nutzen oder Inhalte – auch in Teilen – in Publikationen zu verwenden. Weitergehende Rechte sind mit der Nutzung dieser Website nicht verbunden. Die Österreichische Hoteliervereinigung ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte von Websites, auf die von dieser Seite verwiesen wird.