Für die Zusammenstellung bedanken wir uns beim AMS Oberösterreich.
Arbeitserprobung
Damit ein Unternehmer eine vom AMS vermittelte Person vor Fixanstellung besser kennenlernen kann; die Person darf während der Arbeitserprobung auch im Betrieb mitarbeiten.
Zielgruppen
- Beim AMS vorgemerkte arbeitslose Personen, deren fachliche oder persönliche Eignung festgestellt werden soll und bei denen ein konkretes Arbeitsverhältnis in Aussicht steht.
Förderhöhe und -dauer
- Standarddauer bis 3 Tage
- in Sonderfällen nach Absprache mit AMS auch länger
- Die Person bleibt im AMS vorgemerkt und für die Dauer der Arbeitserprobung über das AMS unfallversichert.
Zuständigkeit
- Zuständige regionale AMS-Geschäftsstelle (Wohnsitz der Person)
- vor Beginn der Arbeitserprobung zu vereinbaren
Anmerkung: Die Arbeitserprobung gibt es theoretisch österreichweit, wird allerdings nicht in allen Bundesländern so offensiv wie in OÖ eingesetzt.
AMS-Förderinstrumente und Beratungsleistungen
Die angeführten Förderungen/Beratungsleistungen sind grundsätzlich österreichweit gültig, jedoch mit regionalen Unterschieden, was Höhe und Dauer der Förderung betrifft. Die nachstehend gemachten Angaben gelten grundsätzlich für Oberösterreich.
Lehrstellenförderung
Zielsetzung
- Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt
- Entgegenwirken von Benachteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt
- Verringerung des Lehrstellendefizits
Zielgruppen
- Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
- Besonders benachteiligte Lehrstellensuchende
- TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder einer Teilqualifikation
- Über 18-jährige mit Qualifikationsmängeln und mind. einem oben genannten Merkmal
Förderhöhe und -dauer
- Förderhöhe: mind. 400 Euro monatlich je nach Zielgruppe
- Förderdauer: 24 bzw. 36 Monate bei Teilnehmern an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder einer Teilqualifikation
Zuständigkeit
- zuständige regionale AMS-Geschäftsstelle (Wohnsitz der Person)
- vor Beginn des Lehrverhältnisses zu vereinbaren
Lehrstellenförderung 18+
Zielsetzung
- Erwachsene (Ü18), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann
Zielgruppen
- Personen über 18 Jahre, die ein Lehrlingseinkommen mind. in Höhe des KV-Mindestlohns für Hilfskräfte im Beruf erhalten
- AHS-Maturanten über 18 Jahre, die ein Lehrlingseinkommen mind. in Höhe des KV-Mindestlohns für Hilfskräfte im Beruf erhalten
Förderhöhe und -dauer
- Förderhöhe: 900 Euro (1. Lehrjahr) / 900 Euro (2. Lehrjahr) / 500 Euro (3. Lehrjahr) je Förderzeitraum
- AHS-Maturaranten: 500 Euro (1. Lehrjahr) / 400 Euro (2. Lehrjahr) / 300 Euro (3. Lehrjahr) je Förderzeitraum. Bitte beachten Sie: Für diese Zielgruppe dauert - aufgrund einer Anrechnung der Lehrzeit - ein Lehrjahr 8 Monate.
- Förderdauer: Für jedes Lehr-/Ausbildungsjahr ist ein eigenes Förderbegehren rechtzeitig vor Beginn des neuen Lehrjahres zu stellen.
Zuständigkeit
- zuständige regionale AMS-Geschäftsstelle (Wohnsitz der Person)
- vor Beginn des Lehrverhältnisses zu vereinbaren
Alles Wissenswerte rund um die Lehrlingsförderung können Sie auf unserer Website nachlesen.
Zielsetzung
- Erhöhung der betrieblichen Weiterbildungsbeteiligung
- Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherung
- Verbesserung der Berufslaufbahn und Einkommenssituation
Zielgruppen
Förderbarer Personenkreis:
- Männer und Frauen mit höchstens Pflichtschulabschluss
- Frauen mit höchstens Lehrabschlussprüfung oder Berufsbildender mittlerer Schule (BMS)
- Männer und Frauen ab 45 Jahren
Förderhöhe und -dauer
- 50 % der Kurskosten
- 50 % der anerkennbaren Personalkosten ab der 25. Schulungsstunde, bei Personen mit höchstens Pflichtschule ab der 1. Kursstunde
- max. 10.000 Euro pro Person und Begehren
Zuständigkeit
In dem Bundesland, in dem sich die personaldisponierende Stelle des Betriebes, befindet, erfolgt die Abwicklung durch die jeweilige AMS-Landesgeschäftsstelle.
- Befindet sich die personaldisponierende Stelle des Betriebes in OÖ, erfolgt die Abwicklung durch die AMS-Landesgeschäftsstelle OÖ.
Zielsetzung
- Gründung eines betrieblichen Netzwerks (aus mind. 3 Betrieben) mit gemeinsamen Interessen bzgl. Qualifizierung ihrer Mitarbeiter
- Mind. 50 % der beteiligten Betriebe sind KMU
Zielgruppen
- Betriebe, die betriebliche Weiterbildung erhöhen, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter steigern und die Berufslaufbahn und Einkommenssituation ihrer Mitarbeiter verbessern wollen
Förderhöhe und -dauer
- Unterstützung durch das vom AMS ausgewählte Beratungsunternehmen (max. 10 Leistungstage)
Zuständigkeit
Für die Abwicklung der Impuls-Qualifizierungsverbünde ist die jeweilige AMS-Landesgeschäftsstelle zuständig.
- Für die Abwicklung der Impuls-Qualifizierungsverbünde in OÖ ist die Landesgeschäftsstelle des AMS Oberösterreich zuständig.
Zielsetzung
- Unterstützung von Unternehmen bei Fragestellungen zu Themen wie Personal(-entwicklung), Arbeitsmarkt u.ä.
Zielgruppen
- Unternehmen, die Personalentwicklungsfragen bearbeiten wollen
Förderhöhe und -dauer
- Kosten werden zu 100 % vom AMS übernommen
- Max. 12 Beratungstage
Zuständigkeit
- Zuständig ist die regionale Geschäftsstelle des AMS (nach Sitz des Betriebs)
Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA)
Zielsetzung
- Praxisnahe Qualifizierung von arbeitslosen Personen (mit Ausbildungsdefiziten)
- Besetzung offener Stellen, für die keine passenden Bewerber beim AMS vorgemerkt sind
Zielgruppen
- Personen über 18 Jahre mit Hauptwohnsitz in OÖ,
- mit Qualifizierungsmängeln bzw. keiner verwertbaren Ausbildung,
- die in einem Praktikumsbetrieb ihre Ausbildung absolvieren, um anschließend in ein Dienstverhältnis übernommen zu werden.
Förderhöhe und -dauer
- Max. 24 Monate (bei Lehrabschlussprüfung max. ½ Lehrzeit regulär)
- AMS zahlt Existenzsicherung, Land OÖ in der Regel 50 % der Aus- und Weiterbildungskosten bis max. 2.000 Euro
- Beitrag der Unternehmen: monatliche Zahlung an Kooperationspartner (ca. 300 bis 500 Euro)
Zuständigkeit
- Zuständige regionale AMS-Geschäftsstelle (Wohnsitz der Person)
- Vor Beginn von AQUA ist ein Bildungsplan durch die Kooperationspartner zu erstellen und von der AMS-Regionalgeschäftsstelle zu genehmigen.