Verlängerung
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Die ursprünglich bis Ende 2022 befristete Kurzarbeit wird in der bestehenden Form bis Ende Juni 2023 verlängert (siehe Bundesgesetzblatt).
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Die neue AMS-Richtlinie und weitere Dokumente finden Sie hier.
Was ist neu ab 2023?
- Der verpflichtende Urlaubsverbrauch ist aus der Richtlinie gestrichen worden. Es bleibt die Verpflichtung, sich ernstlich um den Abbau von Alturlaubsansprüchen zu bemühen.
- Für die wirtschaftliche Begründung ist keine Bestätigung von Steuerberater:innen/Wirtschaftsprüfer:innen/Bilanzbuchhalter:innen mehr erforderlich.
- Lehrlinge zählen nicht mehr zum förderbaren Personenkreis.
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