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Kurzarbeit bis Ende Juni 2023 verlängert

Kurzarbeit bis Ende Juni 2023 verlängert

Das Kurzarbeitsmodell wurde mit ein paar Änderungen für nachweislich bedürftige Spezialfälle bis Ende Juni 2023 verlängert.

04. Januar 2023

Verlängerung

  • Die ursprünglich bis Ende 2022 befristete Kurzarbeit wird in der bestehenden Form bis Ende Juni 2023 verlängert (siehe Bundesgesetzblatt).

  • Die neue AMS-Richtlinie und weitere Dokumente finden Sie hier.

Was ist neu ab 2023?

  • Der verpflichtende Urlaubsverbrauch ist aus der Richtlinie gestrichen worden. Es bleibt die Verpflichtung, sich ernstlich um den Abbau von Alturlaubsansprüchen zu bemühen.
  • Für die wirtschaftliche Begründung ist keine Bestätigung von Steuerberater:innen/Wirtschaftsprüfer:innen/Bilanzbuchhalter:innen mehr erforderlich.
  • Lehrlinge zählen nicht mehr zum förderbaren Personenkreis. 
Mag. Maria Wottawa

Mag. Maria Wottawa

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