Unternehmen, die unter das BaFG fallen, müssen eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website (z.B. neben dem Impressum und der Datenschutzerklärung) bereitstellen. Diese sollte den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Website dokumentieren und regelmäßig aktualisiert werden.
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Barrierfreiheit
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