Eine gesunde, virenfreie und damit sichere Raumluft ist nach wie vor das Gebot der Stunde. Neben „Fensteröffnen so oft es geht“, können Luftreiniger in Innenräumen zum Einsatz kommen. Das langersehnte Öffnen ist da und es empfiehlt sich besonders für die Gastronomie und Hotellerie – zusätzlich zu den Hygienemaßnahmen – auch an die richtige Ausstattung zu denken. Effektive Luftreiniger bieten Mitarbeitern und Gästen mehr Sicherheit.
METRO kooperiert mit dem Salzburger Unternehmen Draga Austria GmbH, das seit 70 Jahren als Hotel- und Gaststättenausstatter in Österreich und Bayern tätig ist und Profi-Luftreiniger der Marke Trotec vertreibt. Deren mobiler Hochleistungsluftreiniger TAC V+ reduziert die Aerosol- und Virenbelastung in Innenräumen erheblich und ist dadurch optimal geeignet für alle öffentlichen Bereiche – insbesondere auch in der Hotellerie und Gastronomie.
Preis ab EUR 3.495,- netto.
Von 10. - 30. Juni konnte die Safety-Car-Phase beantragt werden und Steuerstundungen wurden bis 30. Juni 2021 automatisch verlängert, bis dahin wurden auch keine Stundungszinsen vorgeschrieben. In weiterer Folge beträgt der Stundungszinssatz nun bis zum 31. März 2024 voraussichtlich 1,38 % (2 % über dem Basiszinssatz).
In Zusammenarbeit mit der BAWAG P.S.K. bietet METRO attraktive Finanzierungen für die Trotec-Luftreinger.
Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell mit langer Laufzeit und niedrigen Zinsen soll den Unternehmen ab Juli 2021 helfen. Der Antrag auf das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ist spätestens bis zum 31. August 2022 einzubringen.
Gegenstand sind Abgabenschuldigkeiten bis Juni 2021, die nicht zur Gänze innerhalb der beglichen werden konnten, inklusive der Vorauszahlungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer ab Juli 2021. Es darf kein Terminverlust eingetreten sein und muss zumindest 40 % des überwiegend COVID-19 bedingten Abgabenrückstandes entrichtet worden sein. Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, dass er den bis Juni 2021 nicht entrichteten Abgabenrückstand – neben den laufend zu entrichtenden Abgaben – innerhalb des nun beantragten Ratenzahlungszeitraumes entrichten kann. In welcher Form diese Glaubhaftmachung zu erfolgen hat, kann vom Bundesminister für Finanzen per Verordnung festgelegt werden.
Abgaben, die innerhalb der aufrechten Ratenzahlungsvereinbarung entstehen, sind von der Ratenzahlung nicht mitumfasst (Ausnahme: Vorauszahlungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer innerhalb des Ratenzahlungszeitraumes).
Neben aufrechter Ratenzahlungsvereinbarung ist keine Zahlungserleichterung nach § 212 BAO möglich (zB gleichzeitige Stundung).
Im Übrigen gelten die Voraussetzungen des § 212 BAO über gewährte Zahlungserleichterungen, insbesondere auch, dass ein eingetretener Terminverlust zur Fälligkeit des gesamten Abgabenrückstandes führt.
Innerhalb aufrechter Ratenvereinbarung besteht die Möglichkeit einmalig einen Antrag auf Neuverteilung der Ratenbeträge zu stellen.
Weitere Informationen zum Luftreiniger der Marke Trotec finden Sie unter: www.metro.at
METRO entwickelt laufend neue Services und Lösungen, um der Gastronomie den Re-Start zu erleichtern. Neben einem optimierten Sortiment, bietet METRO mit DISH „Must Haves“ bei digitalen Diensten, zum Beispiel für Reservierungen und die Registrierung der Gäste, und wie gewohnt auch Finanzierungslösungen und Sonderkonditionen, dank der Kooperationen mit namhaften Partnern. Nähere Informationen zu den Vorteilen finden Sie hier.