Der derzeitige allgemeine Lockdown belastet die Bürger:innen der Republik in besonderer Intensität – sozial, psychisch und ökonomisch. Damit korrespondiert eine Belastung der verfassungsrechtlichen Ordnung. Verfassungsexperten betonen, dass ein solch massiver Eingriff in die Freiheitsrechte der gesamten Bevölkerung und die Grundrechte der Wirtschaftstreibenden ausschließlich zur Abfederung epidemiologischer Spitzen und der damit einhergehenden drohenden Überforderung des Gesundheitssystems rechtfertigbar bzw. angezeigt ist. Eine Verlängerung dieses Zustandes über den 12. Dezember 2021 hinaus würde nicht nur diesen Zustand freiheitsrechtlicher Einschränkungen ins Unverhältnismäßige kippen lassen, sondern auch aus Perspektive des Gleichheitssatzes unhaltbare Ergebnisse zeitigen. Ein „Lockdown für alle“ unterlässt die sachlich gebotene Differenzierung zwischen Geimpften/Genesenen und Ungeimpften, die aber – nach Ansicht angesehener Rechtsexperten² ³ , – verfassungsrechtlich so rasch wie möglich wieder herzustellen ist. Undifferenzierte Beschränkungen zu Lasten Genesener und (allenfalls schon dreimal) Geimpfter sind nicht länger haltbar und infolge einer nur verminderten Ausbreitungs- bzw. Hospitalisierungsgefahr unter (bis zu dreimal) Geimpften auch nicht epidemiologisch begründbar.
Dieses Anliegen gilt für einen weiten Kreis von Wirtschaftsunternehmen. Aus strukturellen Gründen ist die Hotellerie innerhalb dieses Kreises aber in besonderem Maß betroffen: Im Gegensatz zu Handels- bzw Gastrounternehmen kann die Hotellerie ihre Dienstleistungen nicht andersartig (via Click&Collect oder Take-Away) anbieten. Ihr Leistungsgegenstand kann, wie in nur wenigen anderen Branchen, ausschließlich vor Ort in Anspruch genommen werden. Daher haben die österreichischen Hotels von Anfang an tat- und finanzkräftig in Sicherheitsmaßnahmen für ihre Teams und Gäste investiert. Sie erfüllen strengste Auflagen, erarbeiten und implementieren Präventionskonzepte, stellen Covid-Beauftrage, besorgen die Registrierungsadministration ihrer Gäste und kontrollieren laufend Testungen. Und das mit Erfolg. Laut Daten der AGES liegen Hotel und Gastronomie gemeinsam nur bei 1 - 2% . Der Anteil der Hotels an diesen Unternehmen liegt bei nur einem Zehntel. Hotels sind evidenzbasiert sichere Orte und keine Pandemietreiber.
Die strukturelle Benachteiligung von Hotelbetrieben kann damit sachlich gerade in dieser Situation nicht gerechtfertigt werden, die für sich betrachtet verfassungsrechtlich dafür streitet, allgemeine Differenzierungen vorzunehmen. Erfolgt nicht rasch Abhilfe, wird die Situation einer schiefen Ebene, auf der österreichische Hotels operieren müssen, weiter zu ihren Lasten prolongiert: Während, wie das Sozialministerium bestätigt, trotz des vierten Lockdowns Auslandsreisen zur psychischen und physischen Erholung, und damit die Inanspruchnahme von Hoteldienstleistungen durch Österreicher*innen im Ausland möglich sind, ist die österreichische Hotellerie gezwungen, sowohl österreichischen als auch ausländischen Gästen ihre Leistungen (und damit die im Ausland zu erlangende Erholung im Inland) zu verwehren; eine Situation, die weder verfassungsrechtlich noch wirtschaftlich tragfähig ist und deren Konsequenzen offenkundig sind.
Nur mit einer raschen Öffnung der Hotellerie (selbstverständlich unter Berücksichtigung der gebotenen Präventionskonzepte) können weitere und nachhaltige Schädigungen der Wirtschaft abgewendet werden. Die Abwanderung von Gästen oder Arbeitnehmer:innen, Insolvenzen von Betrieben und nachgelagerten Branchen (etwa Transportunternehmen, Lieferanten, Handwerkern uvm.) zeitigen bereits jetzt fatale Auswirkungen. Entschädigungszahlungen können diese Verluste nicht – schon gar nicht rechtzeitig oder vollständig – ausgleichen.
Im Vertrauen auf eine verhältnismäßige und gleichheitskonforme Lösung (auch) für die Hotellerie erwarten wir daher ehestmöglich die Zusage, dass Österreichs Hotels eine Öffnung per 12. Dezember 2021 (unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen) vorbereiten können.
[1] Kurier vom 19.11.2021: „[Christoph] Bezemek […] betont: „Je mehr sich die Situation zuspitzt, desto enger wird der Handlungsspielraum , und umso klarer wird auch, dass ein Lockdown die ultimative Option ist, um akut Zahlen zu senken“. (Quelle)
[2] derStandard vom 11.11.2021: "Menschen, die die Infektion nachgewiesenermaßen nicht weitergeben können, dürften keinen Ausgangsbeschränkungen unterworfen werden, sagt dazu Verfassungsjurist Funk." (Quelle).
[3] Wiener Zeitung vom 11.11.2021: "Ausgangsbeschränkungen für alle könnten laut Gesetz zwar ebenso beschlossen werden. Allerdings nur, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern. "Diese Schwelle ist sehr hoch", sagt Bußjäger." (Quelle)
[4] Website der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, vom 03.12.2021: Hotel-Gastro: 1,0% 2,2% 2,8% 0,7% 0,1% 0,1%; (Quelle)
[5] Quelle sozialministerium.at
[6] Für die Wintersaison 2021 rechnete Statistik Austria mit etwa 71% an Gästen aus Österreich. (Quelle)