
Aktuell
Corona & Stornos
Nach unserem rechtlichen Verständnis ist die Vertragserfüllung seitens unserer Gäste durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis für die nächsten Wochen quasi unmöglich geworden. Wenn der Gast für einen Zeitraum, in dem die Corona-Krise definitiv noch anhält, storniert bzw. wenn ein Betrieb schließt, sind Beherbergungsverträge aus unserer Sicht rückabzuwickeln (d.h. Anzahlungen und nicht stornierbare Raten rückzuüberweisen – außer es kann im Einvernehmen mit dem Gast eine andere Lösung gefunden werden wie z.B. Gutschrift).
18. März 2020