Grunderwerbsteuer: Familienbetriebe entlasten!
Betriebsübergaben, vor allem innerhalb der Familie, stellen alle Beteiligten vor spezielle Herausforderungen. Die anfallenden Kosten haben sich mit der Novellierung der Grunderwerbsteuer erheblich erhöht, die wirtschaftliche Realität des Betriebs wird verzerrt dargestellt. Die ÖHV fordert die Korrektur des Gesetzes.
Familienunternehmen sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft: fest in der Region verwurzelt, verlässliche Arbeitgeber seit Generationen. Vor allem die Betriebslandschaft im Tourismus ist von ihnen geprägt: Rund 70 % der Hotels sind Familienbetriebe im eigentlichen Sinn, 22 % im weiteren Sinn – und ein Großteil davon will es auch bleiben. Übergaben waren schon immer spezielle Herausforderungen,
wie auch eine Befragung von Deloitte und der ÖHV zu dem Thema zeigt.
ls größten Stolperstein identifizieren Übernehmer wie auch Übergeber die anfallenden Steuern und Abgaben. Hintergrund: Die im Zuge der Steuerreform beschlossenen Änderungen der Grunderwerbssteuer haben diese Entwicklungen noch einmal angefeuert und die Kosten für die Weitergabe in der Familie erhöht. Grund dafür ist eine Berechnungsweise, die der wirtschaftlichen Realität komplett widerspricht: Herangezogen wird der Marktwert des Grundstücks ohne Abzug der Schulden. Das führt zu unsachgemäßen Belastungen und in weiterer Folge dazu, dass Betriebe nicht übergeben werden können. Eine Änderung wäre sachlich mehr als gerechtfertigt und leicht herbeizuführen: Fremdkapital sollte bei der Vermögensberechnung mit einfließen.
Rechtslage seit 2016
Seit 2016 bietet sich für Übertragungen von Immobilien ein neues Bild. Die Änderungen im Detail:
Die Neuregelungen sind nicht nur mit einem teils erheblichen finanziellen Mehraufwand verbunden, es wurde auch der Kreis der GrEst-pflichtigen Übergaben verbreitert.
Fallbeispiele
ÖHV-Lösungsansatz: Berücksichtigung von Fremdkapital
Bis dato orientiert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übergaben innerhalb der Familie nur am Vermögenswert der Immobilie. Das greift zu kurz: Fremdkapital wird ausgeklammert, die Berechnung dadurch verzerrt. Korrekterweise muss dies eingerechnet werden, um ein wirtschaftlich realistisches Abbild zu geben.
Die rechtliche Gegnüberstellung und die Berchnungen der Fallbeispiele erfolgten durch die Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand – Steuerberatungs GmbH.