Trinkgeld
Trinkgelder sind steuerfrei, erhöhen aber die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung. Zur Vermeidung aufwendiger Verfahren bei der Ermittlung der tatsächlich bezogenen Trinkgelder gibt es für Mitarbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe eine Trinkgeldpauschale, wobei es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede bei den erfassten Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten gibt.
Allgemein
Trinkgelder sind lohn- bzw. einkommensteuerfrei, wenn sie
- in ortsüblicher Höhe
- von dritter Seite
- an Arbeitnehmer:innen
- freiwillig (d.h. ohne Rechtsanspruch der Arbeitnehmer:innen oder Vorgabe der Höhe durch Arbeitgeber:innen, beispielsweise in der Rechnung)
gewährt werden. Die Befreiung gilt auch für den Dienstgeberbeitrag sowie für die Kommunalsteuer.
Aber ALLE Geld- und Sachbezüge, auf die pflichtversicherte Dienstnehmer:innen oder Lehrlinge Anspruch haben oder darüber hinaus auf Grund des Dienst- bzw. Lehrverhältnisses von Dritten erhalten, unterliegen der Beitragspflicht bei der Sozialversicherung.
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