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Mitarbeitermanagement: Was können Sie bei Nachfrage-Rückgang mit Ihren Mitarbeiter:innen vereinbaren?

Wie können Sie reagieren, wenn Ihre Auslastung zurück geht und Umsatzeinbußen drohen? Nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen liegt das Risiko bei den Arbeitgeber:innen und kann nicht auf Mitarbeiter:innen übergewälzt werden.

Dr. Guenter Steinlechner
Artikel von Dr. Guenter Steinlechner

Jurist und Unternehmensberater, Spezialgebiet Arbeitsrecht

Welche Optionen haben Sie, wenn Ihre Auslastung zurück geht und der Umsatz wider Erwarten einbricht? Grundsätzlich müssen Sie die Löhne und Gehälter auch dann weiterbezahlen, wenn weniger oder vielleicht sogar gar nichts zu tun ist. Welche Möglichkeiten bestehen, um in dieser Situation die Mitarbeiterkosten zu minimieren, zeigt Ihnen der folgende Artikel.

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