Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe
Am 30.04. präsentierten die Sozialpartner in einer Pressekonferenz den neuen Lohn- und Gehaltsabschluss für 2024 und 2025 sowie einen neuen Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe ab 01.11.2024. Lohn- und Gehaltstabellen für die Bundesländer gibt es noch nicht.
KV 2024/25
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Lohn- und Gehaltstabellen für die Bundesländer soll es bis Mitte Mai geben. Den ausformulierten neuen Rahmen-KV ab 01.11.2024 ergänzen wir hier, sobald er vorliegt.
Der Kollektivvertrag regelt viele Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, welche nicht in Gesetzen geregelt sind, wie z.B. Mindestgehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, usw.
Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden, außer die Kollektivverträge erlauben dies ausdrücklich.
Lohn- und Gehaltsabschluss 2024/25
- Kollektivvertragliche Löhne und Gehälter steigen per 01. Mai 2024 um durchschnittlich 6 % und per 01. November um weitere 2 %. Lohn- und Gehaltstabellen für die Bundesländer solles spätestens Mitte Mai geben.
- Zudem wurde für 2025 vereinbart, dass Löhne und Gehälter durchschnittlich um die Jahresinflation 2024 + 1% angehoben werden. Der Mindestlohn für Hilfskräfte beträgt ab 01. Mai 2025 dann 2.000 Euro brutto.
- Lehrlingseinkommen
- 1. Lehrjahr: 1.000 Euro (ab 01.05.2025: 1.050 Euro)
- 2. Lehrjahr: 1.120 Euro (ab 01.05.2025: 1.180 Euro)
- 3. Lehrjahr: 1.320 Euro (ab 01.05.2025: 1.400 Euro)
- 4. Lehrjahr: 1.420 Euro (ab 01.05.2025: 1.500 Euro)
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