Durchrechnung der Normalarbeitszeit
Die Durchrechnung der Normalarbeitszeit ermöglicht es, die wöchentliche Arbeitszeit auszudehnen, ohne dass Überstunden zu bezahlen sind.
Achtung - neue Regelung zur Durchrechnung per 1.11.24
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Per 1.11.2024 wird der Rahmen-Kollektivvertrag geändert. Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie hier:
Neuer Rahmen-Kollektivvertrag für Arbeiter:innen und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe
Nach 40 Wochenstunden fallen Überstunden an. Die Durchrechnung der Normalarbeitszeit ermöglicht es Betrieben, die wöchentliche Arbeitszeit bei einem entsprechenden Ausgleich in einzelnen Wochen bis auf 45 bzw. 48 Stunden auszudehnen, ohne dass Überstunden zu bezahlen sind.
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